ZUGFeRD und XRechnung aus einem Guss
Jede ausgestellte Rechnung entsteht als ZUGFeRD-2.5-PDF (PDF/A-3 mit eingebettetem XML) und als XRechnung 3.0.2. Beide Dateien stammen aus demselben gespeicherten Stand und können nicht voneinander abweichen.
Rechnungswerk macht aus jeder Rechnung ein ZUGFeRD-PDF und eine XRechnung, hält ausgestellte Dokumente unveränderlich fest und gibt den Versand erst frei, wenn die Prüfung bestanden ist.
Es gibt keine Selbstregistrierung. Ihr Konto richtet der Betreiber für Sie ein.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Format nach EN 16931, das Programme ohne Abtippen verarbeiten. In Deutschland sind das die XRechnung (reine XML-Datei) und ZUGFeRD (PDF mit eingebetteter XML). Ein gewöhnliches PDF ist keine E-Rechnung.
Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können.
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz stellen Rechnungen an andere inländische Unternehmen als E-Rechnung aus.
Die Pflicht gilt für alle Unternehmen im inländischen Geschäft zwischen Unternehmen.
Stand Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Jede ausgestellte Rechnung entsteht als ZUGFeRD-2.5-PDF (PDF/A-3 mit eingebettetem XML) und als XRechnung 3.0.2. Beide Dateien stammen aus demselben gespeicherten Stand und können nicht voneinander abweichen.
Mit dem Ausstellen wird die Rechnungsnummer lückenlos vergeben und der Inhalt eingefroren. Die Datenbank selbst verweigert jede spätere Änderung. Korrigiert wird ausschließlich per Stornorechnung.
Jede Rechnung durchläuft sofort eine eingebaute Prüfung: XML-Schema, Rechenregeln und Pflichtangaben der EN 16931 und XRechnung sowie die Einbettung im PDF. Erst danach ist der Versand möglich. Für die Referenzprüfung lässt sich zusätzlich der KoSIT-Validator anbinden.
Empfänger, Text und Anhänge werden vor dem Senden bestätigt. Was freigegeben wurde, wird gesendet – eine nachträglich geänderte Nachricht geht nicht unbemerkt hinaus.
Mengen, Preise, Rabatte und Umsatzsteuer werden dezimal gerechnet, nie mit Gleitkommazahlen. Die Steuer wird je Steuersatz auf die Summe berechnet, wie es die EN 16931 verlangt.
Kundenstamm mit Käuferreferenz bzw. Leitweg-ID, Leistungskatalog für wiederkehrende Positionen, Zahlungseingänge je Rechnung und eine Übersicht der offenen und überfälligen Posten.
Angebote mit eigenem Nummernkreis werden nach der Annahme mit einem Klick zum Rechnungsentwurf. Überfällige Rechnungen mahnen Sie in festen Stufen. Wiederkehrende Rechnungen entstehen zum Stichtag von selbst.
DATEV-Format (Buchungsstapel und Debitoren), DATEV XML mit Belegbild sowie CSV-Listen für Lexware, sevdesk und Sage – jeweils für einen frei gewählten Zeitraum.
Logo, Spaltenauswahl und -breiten, eigene Zusatzfelder je Position sowie Textbausteine, die nur unter bestimmten Bedingungen erscheinen – etwa nur auf Stornorechnungen.
REST-API mit Schlüsseln und abgestuften Berechtigungen, wiederholungssichere Aufrufe (Idempotency-Key) und ein Aktivitätsprotokoll, das sich weder ändern noch löschen lässt.
Kunde wählen, Positionen erfassen, Summen sofort sehen. Entwürfe lassen sich beliebig ändern oder verwerfen.
Rechnungsnummer wird vergeben, PDF und XML werden erzeugt, der Inhalt ist ab jetzt fest.
Schema, Geschäftsregeln und PDF/A-3 werden kontrolliert. Das Ergebnis steht an der Rechnung.
E-Mail mit ZUGFeRD-PDF und XRechnung prüfen, bestätigen, senden.
Eingänge erfassen. Offen, teilbezahlt, bezahlt oder überfällig ist jederzeit sichtbar.
Eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF erhalten? Datei hochladen, Fehler sehen und den Inhalt als lesbare Rechnung anzeigen – ohne Anmeldung, die Datei wird nicht gespeichert.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931, das Programme automatisch verarbeiten können. In Deutschland sind das vor allem die XRechnung (reine XML-Datei) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebetteter XML). Ein gewöhnliches PDF oder ein Scan ist keine E-Rechnung.
Empfangen müssen alle inländischen Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028. Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise.
Die XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Bild; sie ist der Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. ZUGFeRD verbindet ein lesbares PDF mit derselben Rechnung als eingebetteter XML – Menschen lesen das PDF, Programme die XML. Rechnungswerk erzeugt zu jeder Rechnung beides aus demselben Stand.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber E-Rechnungen empfangen können. Rechnungswerk hat dafür einen eigenen Modus: Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf § 19 UStG.
Ja. Unter „E-Rechnung prüfen“ laden Sie eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF hoch, sehen Fehler mit Regelkennung und den Inhalt als lesbare Rechnung – ohne Anmeldung. Die Datei wird nicht gespeichert.
Ja. Der Export liefert für einen frei gewählten Zeitraum DATEV-Buchungsstapel und Debitorenstamm (EXTF), DATEV XML mit Belegbild sowie CSV-Dateien für Lexware, sevdesk und Sage.
Eine Selbstregistrierung gibt es nicht. Der Betreiber richtet Ihre Firma mit einem ersten Administrator ein. Weitere Benutzer Ihrer Firma legen Sie danach selbst an.
Ja. Jede Firma arbeitet in einem eigenen Datenbereich mit eigener Datenbank und eigenen Dateien. Ausgestellte Rechnungen lassen sich weder ändern noch löschen, und jede Änderung im System wird protokolliert.
Niemand kann sich selbst registrieren. Der Betreiber richtet Ihre Firma mit einem ersten Administrator ein; weitere Kolleginnen und Kollegen legen Sie danach selbst an. Jede Firma arbeitet in einem eigenen, abgeschlossenen Datenbereich.
| Rolle | Darf |
|---|---|
| Mitarbeiter | Rechnungen schreiben, ausstellen, versenden; Kunden, Leistungen und Zahlungen pflegen |
| Administrator | zusätzlich Firmendaten, Vorlagen, Mahnstufen, Export, E-Mail-Postfach und API-Schlüssel verwalten, Benutzer der eigenen Firma anlegen, Protokoll einsehen |